Zeitarbeit als Türöffner für die Arbeitswelt

Nach Einschätzung der Bundesagentur für Arbeit (BA) bleibt Zeitarbeit für Jobsuchende auch zukünftig ein wichtiger Türöffner für die Arbeitswelt. Dieses zeigen aktuelle Statistiken der Bundesagentur für Arbeit. So verdeutlicht der Bericht „Blickpunkt Arbeitsmarkt – Entwicklungen in der Zeitarbeit Januar 2022“, dass nach dem coronabedingten Rückgang der Stellenzugänge die Zeitarbeitsbranche bereits im Laufe des Jahres 2021 starke Zuwächse verzeichnen konnte. Das Vorkrisenniveau sei allerdings noch nicht wieder erreicht.

Die aktuellen Zahlen: Im gleitenden Jahresdurchschnitt bis Juni 2021 vermeldete die Bundesagentur für Arbeit 784.000 Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer in Deutschland, darunter 231.000 Frauen. Der Anteil der Zeitarbeitnehmer an der Gesamtbeschäftigung liegt bei 2,1 Prozent. Die Mehrzahl der Zeitarbeitnehmer sind also männlich und, ebenfalls ein Ergebnis der Studie, eher jünger. Personen ohne Berufsabschluss sind anteilig deutlich häufiger vertreten als bei den Beschäftigten insgesamt. Auch bei Bürgern mit Migrationshintergrund erfreut sich die Leiharbeit hoher Beliebtheit. Zeitarbeit bietet somit Menschen mit unterschiedlichsten gesellschaftlichen und sozialen Umfeldern den perfekten Ein- oder Wiedereinstieg ins aktive Berufsleben. Auch Arbeitnehmer, die sich beruflich umorientieren wollen, können über Zeitarbeit neue Berufserfahrung sammeln sowie Einblicke in unterschiedlichste Themenbereiche, verschiedene Unternehmen und ihre Abteilungen erhalten.

Was Zeitarbeitnehmer besonders schätzen? Hier führt der Punkt „Sicherheit“ die Top-Liste an. So garantiert Zeitarbeit Absicherung, zum Beispiel durch Tariflöhne. Es gelten sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse. Für viele wichtig: Ein Kündigungsgesetz, extra zugeschnitten auf diese „Branche“, existiert nicht. Das bedeutet konkret: Arbeitnehmer, die über Zeitarbeitsfirmen beschäftigt werden, kommen in den Genuss derselben Privilegien wie jeder andere Beschäftigte: Urlaubsanspruch, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Arbeitsschutz, Sozialversicherungspflicht und der gesetzliche Kündigungsschutz. Nicht zu vergessen. Seit April 2021 muss das Mindeststundengehalt für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer bei 10,45 Euro liegen, vom 1. April 2022 an sind es 10,88 Euro.

Fazit: Zeitarbeit bleibt eine feste und verlässliche Größe auf dem Arbeitsmarkt. Die Bundesagentur der Arbeit schlussfolgert dementsprechend: „Die Arbeitnehmerüberlassung reagiert frühzeitig auf Änderungen der konjunkturellen Rahmenbedingungen und kann daher ein Frühindikator für die Entwicklung am Arbeitsmarkt sein.“

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