Viele Zeitarbeitnehmer fragen sich: Gibt es einen Tarifvertrag für mich? Die Antwort ist mit einem klaren „Ja“ zu beantworten. In der Regel findet sich auch im Arbeitsvertrag ein Hinweis auf den bestehenden Tarifvertrag. Der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. (iGZ) und der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP) haben jeweils eigene Tarifverträge. Diese unterscheiden sich zwar in einigen Punkten, sind in großen Teilen aber identisch. Ausschlaggebend für die zu leistenden Wochenstunden ist der jeweils aktuelle Tarifvertrag, den die Zeitarbeitsverbände IGZ und BAP mit dem deutschen Gewerkschaftsbund DGB vereinbart haben.
Natürlich können in Unternehmen unterschiedliche Arbeitszeitmodelle zur Anwendung kommen. In diesen Fällen übernimmt der Zeitarbeitnehmer die firmeninternen Vorgaben. Dabei gilt als Minimum die im Tarifvertrag der Zeitarbeit festgelegte Wochenarbeitszeit von 35 Wochenstunden bei Vollzeitbeschäftigung.
Werden nun die tariflichen Wochenstunden überschritten, sind diese auf einem persönlichen Arbeitskonto gutgeschrieben. Die dort angesammelten Stunden kann der Arbeitnehmer jederzeit in Freizeit ausgleichen; bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zahlt die Firma die verbliebenen Reststunden aus. Zusätzlich werden die Überstundenzuschläge immer sofort ausgezahlt.
Der Tarifvertrag in der Zeitarbeit bringt allen Beteiligten entscheidende Vorteile:
- Job-Sicherheit für Zeitarbeitnehmer
- Unterstützung für eine verlässliche Planung seitens der Unternehmen
- Positive Akzeptanz der Zeitarbeitsbranche
Im Tarifwerk sind neben der Bezahlung weitere wichtige Fragen rund um das Arbeitsverhältnis geregelt wie zum Beispiel der Entgeltrahmentarifvertrag, der Entgelttarifvertrag, der Manteltarifvertrag und der Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung.
Fazit: Die sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigung mit DGB-Tariflohn ist Standard in der Zeitarbeitsbranche. Und eine gute Wahl für Arbeitnehmer, die in den Genuss derselben Privilegien wie jeder andere Beschäftigte kommen möchten.
Ein Tarifvertrag für Zeitarbeitnehmer behandelt folgende Punkte:
- Regelungen zur Arbeitszeit (Dauer und Verteilung, Einsatz des Arbeitszeitkontos, Arbeitsbereitschaft, Mehrarbeit)
- Produktivitätszulage
- Branchenzuschläge (zur Schließung möglicher Tariflücken)
- Gestaffelte Tarifentgelte
- Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
- Urlaubsansprüche
- Weihnachts- und Urlaubsgeld
Wo finde ich die Inhalte des Tarifvertrags?
Grundsätzlich sind die aktuellen Tarifverträge auf der Website der Verbände iGZ und BAP einsehbar. Wir beantworten aber gerne Ihre Fragen zu den aktuellen Tarifverträgen, auch in einem persönlichen Informationsgespräch.
Die Tarifverträge und Entgelttabelle zur Zeitarbeit zwischen DGB-Tarifgemeinschaft und iGZ/BAP finden Sie hier:
iGZ https://www.ig-zeitarbeit.de/tarife-recht
BAP https://www.personaldienstleister.de/unsere-themen/tarifvertraege/dgb-tarifwerk.html
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