Die Entstehung der Zeitarbeit darf getrost als Erfolgs-Geschichte bezeichnet werden. Vor mehr als 70 Jahren, genauer im Jahr 1948, suchten in den USA die beiden Anwälte Elmer L. Winter und Aaron Scheinfeld Ersatz für ihre erkrankte Sekretärin. Problem: Niemand konnte ihnen kurzfristig für die erwünschte Zeitspanne aushelfen. Aber Not macht bekanntlich erfinderisch. So erkannten die Anwälte schnell das Potential der Vermittlung von Ersatzkräften. Sie entwickelten das Konzept der Zeitarbeit und gründeten in Milwaukee die Firma Manpower Inc. Ihr Ziel: dem Ausfall kompetenter Mitarbeiter bei Personalengpässen entgegenzuwirken. Und der Erfolg gab ihnen Recht. Das Prinzip der Arbeitnehmerüberlassung war geboren; nach bundesweiten Niederlassungen in den USA folgten in den 50ern folgten mit Paris und London die ersten Büros in Europa.
In Deutschland hingegen gab es bereits in den 20er Jahren erste Formen der Leiharbeit.
- 1922 wurde das Vermitteln von Arbeitskräften durch Entgelt erstmals durch das sogenannte Arbeitsnachweisgesetz geregelt.
- 1927 folgte das Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (AVAVG), quasi ein Vorläufer der heutigen Arbeitsagenturen und Jobcenter. Teile des Arbeitsnachweisgesetzes wurden in das neue Gesetz übernommen.
- Nach der Machtergreifung durch die Nationalsozialisten verschwand die Zeitarbeit von der Bildfläche. Eine freie Arbeitsvermittlung war in der Diktatur des Dritten Reichs nicht möglich.
- 1952: Gründung der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung. Nun treten auch wieder die AVAVG-Regelungen in Kraft.
- 1962: Die Speerspitze der Zeitarbeit in Deutschland bildet das schweizerische Unternehmen ADIA Interim, das eine Niederlassung in Hamburg gründet. Das Verleihen von kaufmännischen Zeitarbeitnehmern als freie Mitarbeiter verstößt damals allerdings gegen geltendes Recht. Die Folge: Strafantrag durch die Bundesanstalt für Arbeit und ein Prozess durch alle Instanzen.
- 1967: Das Bundesverfassungsgericht hebt das Verbot der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung auf.
Die moderne Geschichte der Zeitarbeit
- 1972: Gesetz zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz – kurz AÜG). Dieses Gesetz resultiert aus der Forderung des Bundessozialgerichts, Zeitarbeitnehmern einen Mindestschutz zu gewähren. Ziele: Schaffung von verbindlichen, gesetzlichen Rahmenbedingungen für das entgeltliche Überlassen von Arbeitskräften. Abgrenzung zur Bundesanstalt für Arbeit. Manifestierung des Grundsatzes, dass Zeitarbeitsfirmen alle Pflichten eines Arbeitgebers haben.
- 1985: Der Einsatz von Zeitarbeitnehmern wird von drei auf sechs Monate erhöht.
- 1994: Die Bundesanstalt für Arbeit verliert ihr Vermittlungsmonopol. Genehmigung von privater gewerbsmäßiger Arbeitsvermittlung. Die Überlassungsdauer wird von sechs auf neun Monate verlängert.
- Das AÜG wird mehrfach verändert beziehungsweise angepasst.
1997: Erhöhung der Überlassungshöchstdauer auf 12 Monate.
2002: Job-AQTIV-Gesetz. Die Ausdehnung der Höchstüberlassungsdauer eines Leiharbeiters an den Entleiher wird von 12 auf 24 Monate verlängert.
- 2004: Die Begrenzung der Höchstüberlassungsdauer fällt weg. Zusätzlich kommt: die Aufhebung des Synchronisationsverbots und der Wiedereinstellsperre. Equal Pay/Equal Treatment-Prinzip wird gesetzlich eingeführt. Darüber hinaus gibt es das Zugeständnis an Tarifpartner, die Feinheiten der Branche tariflich zu regeln.
- 2011: Anpassungen an die EU-Richtlinien durch eine weitere AÜG-Reform im April. Einführung einer Lohnunterschranke und der sogenannten „Drehtürklausel“, um Zeitarbeit vor dem Missbrauch durch Lohndumping zu schützen.
Die Erfolgs-Geschichte der Zeitarbeit kann sich also wirklich sehen lassen. Denn: Die Zeitarbeit ist aus unserem Arbeits- und Wirtschaftsleben nicht mehr wegzudenken. Das Dreiecksverhältnis zwischen Zeitarbeitsunternehmen, Zeitarbeitnehmer und Kunde (Entleiher) ist für viele Bundesbürger (vom Studenten bis zum 55plus-Arbeitnehmer) inzwischen ein wichtiger Teil des Alltags oder ein wichtiger Aspekt bei der Jobsuche.
Immer mehr Arbeitnehmer nehmen daher diese moderne und flexible Arbeitsform in Anspruch. Die wichtigsten Fakten:
2,3 Prozent der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen sind Leiharbeitsverträge.
30 Prozent aller Zeitarbeitnehmer sind weiblich.
68 Prozent der Zeitarbeitnehmer fanden aus der Arbeitslosigkeit heraus eine Neueinstellung oder sie hatten vorher noch kein Beschäftigungsverhältnis.
In Deutschland gibt es rund 11.500 Unternehmen, die ausschließlich oder überwiegend Zeitarbeit betreiben.
895.000 Zeitarbeitnehmer gibt es in Deutschland (Jahresdurchschnitt)
Die durchschnittliche Betriebszugehörigkeit beim Zeitarbeitsunternehmen dauert länger als neun Monate …
…bei 49,4 Prozent der Helfer
…bei 63 Prozent der Facharbeiter
…bei 61,2 Prozent der Akademiker
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